Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.zeilenimmobilien.com der Zeilen GmbH Immobilien (im Folgenden „wir“).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website wurde nach den Anforderungen der Norm EN 301 549 sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Konformitätsstufe AA umgesetzt. Dazu gehören unter anderem eine Sprungmarke zum Hauptinhalt, eine durchgängige Bedienbarkeit per Tastatur mit sichtbarem Fokusrahmen, aussagekräftige Alternativtexte für Fotos, semantisch ausgezeichnete Tabellen und Formulare, kontrastreiche Farbgebung sowie die Berücksichtigung reduzierter Bewegungseinstellungen (prefers-reduced-motion) im Browser. Nach interner Prüfung schätzen wir diese Website als weitgehend mit den genannten Anforderungen vereinbar ein.
Nicht barrierefreie Inhalte
[Sofern bekannt: einzelne Ausnahmen hier eintragen, z. B. eingebettete Kartenausschnitte oder PDF-Exposés Dritter, die noch nicht vollständig barrierefrei sind, inkl. kurzer Begründung.] Sollten Ihnen Barrieren auffallen, die hier nicht aufgeführt sind, freuen wir uns über eine kurze Rückmeldung.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am [Datum einfügen] erstellt und wird regelmäßig überprüft.
Feedback und Kontaktmöglichkeiten
Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Fragen zur Barrierefreiheit dieser Website haben, kontaktieren Sie uns gerne:
E-Mail: hallo@zeilenimmobilien.com
Telefon Deutschland: +49 (7531) 936 98 88
Telefon Schweiz: +41 (44) 586 92 40
Wir bemühen uns, Ihnen innerhalb von zwei Werktagen zu antworten.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie mit unserer Antwort auf eine Barrieremeldung nicht zufrieden sein, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55, D-39135 Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391 567 6970
E-Mail: mlbf@ms.sachsen-anhalt.de
Hinweis: Diese Erklärung wurde auf Basis der aktuell umgesetzten technischen Maßnahmen erstellt und ersetzt keine Rechtsberatung. Bitte prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen unter die Ausnahme für Kleinstunternehmen nach § 3 Abs. 4 BFSG fällt, und ergänzen Sie das Erstellungsdatum sowie ggf. bekannte Ausnahmen in eckigen Klammern.